Anwaltskosten
Nachfolgend wollen wir Ihnen eine Überblick darüber geben, wie wir grundsätzlich unsere Beratungskosten abrechnen. Sofern Sie wissen möchten, wie hoch das Kostenrisiko in Ihrem konkreten Fall ist, können sie gerne mit uns in Kontakt treten und Sie erhalten eine kostenlos Gebührenschätzung.
Erstberatung
Die Kosten eines ersten Beratungsgespräches dürfen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) maximal 226,10 EUR betragen. Wir berechnen für die Erstberatung meist nicht mehr als 100,00 EUR, im Arbeitsrecht immer pauschal 60,00 EUR.
Außergerichtliche Beratung und/oder Vertretung
Hier rechnen wir in der Regel nach dem RVG ab, in Einzelfällen jedoch auch nach Stunden- oder Pauschalhonorar, was insbesondere bei Dauer-Beratungsmandaten in Frage kommt.
Gerichtliche Vertretung
Hier rechnen wir ausschließlich nach dem RVG ab. Es sind übrigens im Bereich der gerichtlichen Streitigkeiten alle Rechtsanwälte an dieses Gesetz gebunden und dürfen keine geringeren Gebühren verlangen.
Rechtsschutzversicherungen
Wenn Sie Rechtsschutz versichert sind, holen wir für Sie gern die Deckungszusage bei Ihrer Versicherung ein und rechnen direkt mit dieser ab, sofern diese eintrittspflichtig ist.
Einkommensschwache Bürger
Wenn Sie nicht Rechtsschutz versichert sind und die Kosten einer Rechtsberatung und/oder eines gerichtlichen Verfahrens nicht selbst finanzieren können, können Sie staatliche Hilfe in Anspruch nehmen. Im Bereich der gerichtlichen Verfahren beantragen wir für Sie gerne die Gewährung von Prozesskostenhilfe. Im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung beraten wir Sie nach Vorlage eines Beratungshilfescheines, den Sie beim Amtsgericht erhalten. In beiden Fällen rechnen wir unsere Kosten dann direkt bei der Justizkasse ab. |