Arbeitsrecht - Kompetenzen
Qualifikation & Referenzen
Rechtsanwältin Diedrich ist Fachanwältin* für Arbeitsrecht und seit über zehn Jahren schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig. Sie hat seitdem mehrere hundert Fälle im Arbeitsrecht aus den verschiedensten Branchen bearbeitet. Durch die Spezialisierung erworbenes Expertenwissen und langjährige Erfahrung gewährleisten die Erarbeitung und Durchsetzung praktischer Lösungen für Ihre Probleme im Arbeitsrecht. Die vielen vor den Arbeitsgerichten in Berlin-Brandenburg geführten Verfahren erlauben zudem eine auf die dortigen Besonderheiten abgestimmte Prozessstrategie. Zu unseren Mandanten zählen Arbeitnehmer sowie Unternehmen des Mittelstandes, welche wir gleichermaßen engagiert und bundesweit in allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Angelegenheiten beraten.
So hat Rechtsanwältin Diedrich Arbeitnehmer u. a. gegenüber folgenden Unternehmen im Arbeitsrecht beraten und vertreten (Auswahl):
Einzelhandel: Karstadt, Dussmann, Kaufland, Berolina Autohaus, Motena, Weller-Gruppe, S. Oliver, Video World, Handelshof
Industrie und Baubranche: MAN Ferrostahl, Nicolas-Berggruen-Holding, Teldeon, Wepoba, Almirall, Siemens VDO, Meteor, ODIN AG, Marposs,
(Neue) Medien: N-TV, ZDF, Jamba!, VeriSign, F.A.Z., versch. Filmproduktionen
Gastronomie: McDonalds, Blockhouse, Waschhaus, SAS Regent, VCH Hotels, Loock Hotels
Öffentlicher Dienst: Bundeskanzleramt, Umweltbundesamt, Bundesagentur für Arbeit, Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport
Gesundheitssektor: Deutsches Herzzentrum, Vivantes, Diakonie, Versch. Hauskrankenpflegedienste
Banken und Versicherungen: Berliner Volksbank, BHW, Nürnberger Allgemeine Versicherungs AG
Mandanten werden sowohl außergerichtlich vertreten als auch vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten Deutschlands, bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Rechtsanwältin Diedrich ist Dozentin für Arbeitsrecht bei dem IWK (Institut für Weiterbildung in der Krankenpflege) und der TÜV Rheinland Akademie GmbH.
Im Bereich des Zeugnisrechts besteht eine enge Kooperation mit arbeitszeugnis.de
*Die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach strenger Prüfung folgender Voraussetzungen vergeben:
- Mindestens drei Jahre Zulassung als Rechtsanwalt und anwaltliche Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre
- Theoretischer Lehrgang für angehende Fachanwälte von mindestens 120 Zeitstunden
- Praktische Erfahrung als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht, nachgewiesen durch selbstständige Bearbeitung von 100 Fällen im Arbeitsrecht innerhalb der letzten drei Jahre
- Jährlicher Besuch von Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte im Arbeitsrecht (mindestens 10 Zeitstunden pro Jahr)
- Zum Nachweis der theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen wird gegebenenfalls ein Fachgespräch mit dem zur Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zuständigen Ausschuss geführt
Ein Rechtsanwalt, der diese Nachweise nicht erbringen kann, wird nicht als Fachanwalt für Arbeitsrecht zugelassen. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Rechtsanwälte nach ausdrücklicher vorheriger Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht führen dürfen. Werden die notwendigen jährlichen Fortbildungen nicht rechtzeitig nachgewiesen, wird übrigens die Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht wieder entzogen.
|